Fütterung

Wie werden unsere Tiere versorgt?

Generell gilt bei der Fütterung von Bio-Tieren, dass eine Zwangsfütterung/Zwangsmast streng verboten ist, das Futter darf also dem Tier nur bereitgestellt werden, sodass es das Tier selbst frisst.

Rinder

Unsere Bio-Bauern und Bio-Bäuerinnen füttern ihr Vieh vorrangig mit hofeigenem Futter (bio). Dazu zählen frisches Gras (Weidegang im Sommer), Heu und teilweise Silage. Heu ist vor allem bei den kleinstrukturierten Betrieben im Mühlviertel ein wichtiges Grundfutter. Neben Heu wird teilweise auch Silage gefüttert. Dies erleichtert den Bio-Betrieben auch die Futterernte im Sommer. Denn bei sehr wechselndem Wetter (keine lange Periode ohne Regen) ist es oft schwierig Heu zu machen. Dann ist die Silagebereitung eine gute Alternative für unsere Bio-Landwirte, um eine optimale Futterqualität zu erreichen. Falls aufgrund der Witterung usw. einmal nicht genügend Futter zur Verfügung steht, darf auch geprüftes, biologisch zertifiziertes Futter zugekauft werden. Die Bio-Betriebe, die Futter verkaufen, unterliegen ebenfalls einer verpflichtenden Kontrolle durch eine staatlich anerkannte Bio-Kontrollstelle.

Schweine

Schweine sind bekanntlich Allesfresser, wühlen im Freien und suchen sich auch hier Nahrung. Gefüttert werden sie unter anderem mit gedämpften Erdäpfeln, Erbsen, Roggen, Hafer, Molke usw. (in Bio Qualität)

Huhn

Die Hendl werden mit Bio Fertigfutter gefüttert. Dieses besteht aus:

  • Triticale
  • Mais
  • Weizen
  • Erbsenschrot
  • Vitamine & Spurenelemente

Hühner haben jederzeit Zugang zu den Futterstellen im Stall und können fressen wann sie wollen. Futter ist natürlich BIO und aus Österreich

Medikamenteneinsatz am Bio-Betrieb

Unsere sämtlichen Produkte (BIO Rindfleisch, BIO Schweinefleisch, BIO Lammfleisch, BIO Geflügel und BIO Fleischerzeugnisse) stammen aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft und unterliegen damit den geltenden rechtlichen Bestimmungen für ökologisch/biologische Landwirtschaft und Produktion.

In diesen Bestimmungen ist auch die Medikamentengabe und anschließende Wartezeit bevor ein bereits behandeltes Tier geschlachtet werden darf genauestens geregelt.

www.bio-garantie.at/de/dokumente